„Demokratiefördergesetz“ – so nicht!
Der FDP-Kreisverband Darmstadt-Dieburg lehnt das von Rot-Grün auf Bundesebene vorgesehene „Demokratiefördergesetz“ in seiner jetzigen Fassung ab. Die Freien Demokraten im Kreis kritisieren, dass damit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden soll. Außerdem bestehe wegen einer fehlenden Extremismusklausel die Gefahr, dass auch radikale Gruppierungen in den Genuss von Steuergeldern kommen können.
Demokratiefördergesetz – das klingt gut. Doch bei näherer Betrachtung dient das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgeschlagene Gesetz eher der Einschränkung der Meinungsfreiheit als der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Bereits bisher gibt es genügend Gesetze, die illegale Äußerungen strafrechtlich sanktionieren, etwa Beleidigungen oder Verleumdungen. Alles, was nicht strafrechtlich relevant ist, darf aber gesagt werden: Das genau ist ein entscheidendes Merkmal von demokratischen Gesellschaften und eines evidenzbasierten Rechtsstaates. „Ein so genanntes Demokratiefördergesetz, welches dies konterkariert, ist daher eher ein Demokratieabschaffungsgesetz“, sagt FDP-Kreisvorsitzender Mathias Zeuner.
Äußerst bedenklich ist: SPD und Grüne knüpfen die dauerhafte Förderung von so genannten Nicht-Regierungsorganisationen nicht an deren eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz.
Während der Kampf gegen Rechtsextremismus in der Ampelregierung Konsens ist, verweigert Nancy Faser eine von der FDP-Bundestagsfraktion geforderte Extremismusklausel im Demokratiefördergesetz, mit der verhindert werden soll, dass auch Gruppierungen staatliche Mittel erhalten, die nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung vertreten. In einer Rede hat die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast beispielsweise gefordert, auch die „Antifa“ müsse staatlich gefördert werden.
Die liberalen im Kreisverband teilen die Ansicht der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg (Juristin und Mitglied des Innenausschusses), dass manche der bisher geförderten Projekte beispielsweise im Hinblick auf israelbezogenen, linken und muslimischen Antisemitismus selbst Teil des Problems sind statt die Demokratie zu stärken. Rot-grüner Klientelismus kann nicht Bestandteil einer Demokratieförderung sein. Eine staatliche Beeinflussung des öffentlichen Diskurses durch eine parteipolitische Voreingenommenheit ist undemokratisch und daher abzulehnen.
Der FDP-Kreisverband steht dazu, dass eine Förderung der demokratischen Überzeugung unabdingbar ist. Dies sollte aber nicht über Organisationen oder Vereine geschehen, die oft in zweifelhaften Ruf stehen und parteipolitisch abhängig sind, sondern in Schulen und anderen staatlichen Bildungseinrichtungen. Eine bessere politische Bildung ist jetzt dringlicher denn je.
Die Einschränkung von Grundrechten geht dagegen in die falsche Richtung: „Grundrechte sind grundsätzlich Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat“, betont Mathias Zeuner. Ein schöner Gesetzes-Name könne über die Mängel des Gesetzesvorschlages nicht hinwegtäuschen.